Förderlandschaft - Förderprogramme
Das „ERP-Kapital für Gründung“ aus der Start-up-Reihe der KfW bedient den gehobenen Finanzierungsbedarf in der Anlaufphase von jungen Unternehmen. Geboten werden Teilfinanzierungen bis zu 50 % von maximal 500.000 Euro. Sicherheiten sind nicht erforderlich, die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich – die einzige Voraussetzung: 10 bis 15 % Eigenkapital.
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Kostenintensive Gründung ohne größere Sicherheiten? Möglich macht´s die KfW. |
Gründungsförderung durch die KfW
Da kein Gründungsvorhaben dem anderen gleicht, das Gros der jungen Unternehmen dabei aber auf Kapital angewiesen ist, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) drei Programme für die Start-up-Förderung auf.
Hierbei legt die KfW unterschiedliche Finanzierungsvolumen sowie entsprechende Voraussetzungen bei der Besicherung an. Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ ist auf den Finanzierungsbedarf bis 100.000 Euro von kleinen Unternehmen ohne nennenswerte Sicherheiten ausgerichtet, während der „ERP-Gründerkredit – Universell“ das obere Finanzierungsvolumen bis 25 Mio. Euro abdeckt – sogar bei Auslandsinvestitionen. Dafür wird der Kredit bankenüblich besichert und eine 50 %ige Haftungsfreistellung nur unter besonderen Konditionen gewährt.
Das „ERP-Kapital für Gründung“ eignet sich hingegen für Vorhaben mit mittlerem Finanzierungsaufwand und ist im Prinzip identisch zu dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ aufgebaut.
Wer wird gefördert?
Auch das „ERP-Kapital für Gründung“ hat seinen Fokus auf Gründer, Freiberufler und Mittelständer, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind. Wie im Schwesterprogramm werden natürliche Personen mit einschlägigen Qualifikationen gefördert, die in der Geschäftsleitung tätig sind und über erheblichen Unternehmenseinfluss verfügen.
Für mittlere Unternehmen erfreulich: auch sie können von dem „ERP-Kapital für Gründung“ profitieren. Förderfähig sind demnach Unternehmen bis 250 Mitarbeiter mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro. Eine Abhängigkeit von größeren Unternehmen führt hingegen zum Förderausschluss.
Was wird gefördert?
Ganz im Rahmen der KfW-Start-up-Reihe greift das „ERP-Kapital für Gründungen“ bei (erneuten) Gründungen, Nachfolgeregelungen, Übernahmen oder Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Förderfähig sind Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Mögliche Investitionen sind etwa der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inklusive Baukosten), der Kauf von Maschinen, Computern oder Software, ferner von Anlagen und Einrichtungsgegenständen, der Erwerb von Betriebs-, Geschäfts- und Erstausstattung oder die Anschaffung von Firmenfahrzeugen sowie die Beantragung von Lizenzen und Patenten.
Die Mittel taugen auch zur Finanzierung von Messe- und Ausstellungsteilnahmen, der Erstausstattung oder Aufstockung von Lagern sowie verschiedener Beratungsleistungen.
Sollen Vermögenswerte aus anderen Unternehmen erworben werden, inklusive Übernahmen oder Beteiligungen (asset deal), darf der Antragsteller zuvor nicht mehr als 24 % der Anteile an diesem Unternehmen innehaben. Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte des ursprünglichen Eigentümers können dabei nur gefördert werden, wenn es sich um ein kleines Unternehmen handelt. Reine Finanzinvestitionen ohne Verantwortungsübernahme sind dagegen nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Unternehmen erhalten für ihr Vorhaben ein Darlehen bis 500.000 Euro. Auch die wiederholte Antragstellung ist möglich, sofern die Fördersumme den Höchstbetrag insgesamt nicht übersteigt.
Das ERP-Kapital für Gründung deckt in den alten Bundesländern bis zu 30 % und in den neuen Bundesländern inklusive Berlins bis zu 40 % der förderfähigen Investitionen ab. Zur Kreditgewährung müssen Unternehmen aus den alten Bundesländern mindestens 15 % und Antragsteller aus den neuen Ländern wenigstens 10 % der Kosten durch Eigenmittel abbilden. Insgesamt ergibt sich daraus eine Finanzierung von 45 beziehungsweise 50 %.
Zur Deckung der Gesamtfinanzierung können Antragsteller auch andere Förderprogramme hinzuziehen, zusätzliche Kredite beantragen oder andere KfW-Mittel beantragen. Wichtig ist, dass die Beihilfebegrenzungen der Europäischen Union eingehalten werden.
Sicherheiten sind nicht erforderlich, die KfW übernimmt sogar mit einer 100 %igen Haftungsfreistellung das gesamte Kreditausfallrisiko gegenüber der Hausbank. Da der Antrag auf die KfW-Mittel nur über diesen Finanzierungspartner funktioniert, bedeutet dies für Unternehmen einen erleichterten Zugang zum Förderdarlehen.
Die Laufzeit des Kredits beträgt 15 Jahre bei 7 tilgungsfreien Anlaufjahren. In den ersten 10 Jahren profitieren Unternehmen von einem festgelegten Zinssatz, der aus ERP-Mitteln subventioniert wird und sich an der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt orientiert. Danach wird der Zinssatz auf Basis aktueller Konditionen neu ausgehandelt.
Die Festverzinsung ist auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bundesländer hin angelegt. Für die alten Länder inklusive Berlin gilt zum gegenwärtigen Stand (01.07.2019) in den ersten 3 Jahren ein Zinssatz von 0,65 %. Danach wird bis zum Abschluss des 10. Jahres ein Satz von 2,40 % Zinsen fällig. Die neuen Bundesländer profitieren sogar von noch günstigeren Konditionen. Für wird zunächst ein Zinssatz von 0,40 % fällig (1. bis 3. Jahr), dann eine Verzinsung von 2,40 % (4. bis 10. Jahr).
Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt und insgesamt oder in Teilbeträgen abgerufen. Auch die Abrufungsfrist von 12 Monaten nach der Kreditgewährung kann nachverhandelt werden. Eine Bereitstellungsprovision ist aber nicht zu entrichten.
Quellen
Informationen zum "ERP-Kapital für Gründung" auf den Seiten der KfW | PDF-Download