Förderlandschaft - Förderprogramme

Gründen ohne Eigenmittel? Möglich macht es die KfW mit dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“. Kleine Unternehmen, Nachfolger und Freiberufler freuen sich über Förderdarlehen bis zu 100.000 Euro bei Gründungen, Übernahmen, Beteiligungen oder Festigungsmaßnahmen.

Schneiderin als Jungunternehmerin richtet ein Kleid in ihrem eigenen Atelier her.
©Kzenon, Fotolia.com
Jeder kann gründen - auch ohne Eigenkapital.

Gründung und Kapital

Start-ups sind seit einigen Jahren in aller Munde: Von der Diskussion um die Digitalisierung bis hin zum TV-Entertainment zeichnet sich geradezu ein Kult um das Thema Gründung ab. Neben Freundschaft und leidenschaftlichem Tüftlertum stehen sie vor allem für Innovation. Dabei wird ein vermeintlich einfaches Bild transportiert, nach dem es für eine Gründung nicht vielmehr braucht als eine überzeugende Idee, ein fachkundiges Management und eine günstige Marktsituation.

Vielen Start-ups mangelt es aber in erster Linie an Kapital: Der Kauf von Maschinen und Grundstücken oder die Aufstockung des Lagerbestandes ist meist nicht zu stemmen, weil bei den Banken nicht ausreichend Eigenmittel hinterlegt werden können. Das gilt nicht nur für hochinnovative Marktideen aus dem Bereich Digitalisierung, sondern auch für traditionelle Gründungen: etwa die Friseurmeisterin, die sich selbständig machen möchte und die Übernahme eines Salons plant.

Die KfW fördert Gründungen in der deutschen Wirtschaft

Damit die deutsche Wirtschaft dieser Impulse von unten nicht verlustig geht, hilft die Förderlandschaft von oben nach. Hierzu setzen Vergabestellen auf Seiten externer Kapitalgeber wichtige Anreize für Beteiligungen, wie im Fall des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Ein anderer Weg ist es, junge Unternehmen über Darlehen, Subventionen und Zuschüsse oder auch Bürgschaften direkt zu unterstützen. Hierzu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“, dem „ERP-Kapital für Gründung“ und dem „ERP-Gründerkredit Universell“ gleich drei Programme auf.

Das aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte Dreigespann beruht auf der Überlegung, dass Unternehmen bereits in der Gründungsphase mit ganz unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnissen konfrontiert werden: Muss ein Start-up die Kosten für eine einzelne Maschine aufwenden, ist bei einem anderen ein ganzer Fuhrpark oder gar eine kostspielige Auslandsinvestition.

Wer wird gefördert?

Das Programm „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ zielt auf einen niederschwelligen Finanzierungsbedarf bei kleinen, jungen Unternehmen. Höchstens 49 Mitarbeiter sollen sie haben und einen Jahresumsatz sowie eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 10 Mio. Euro. Körperschaftliche Beziehungen zu Gesellschaften, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind unzulässig. Mittlere Unternehmen nutzen – abhängig von dem Finanzierungsvolumen – hingegen das „ERP-Kapital für Gründung“ oder den „ERP-Gründerkredit – Universell“.

Im Fokus des Programms stehen natürliche Personen, die eine Gründung oder Etablierung eines (gewerblichen) Unternehmens beziehungsweise einer freiberuflichen Existenz beabsichtigen.

Besonderes Gewicht liegt daher auf der Persönlichkeit des Antragstellenden. Verlangt werden fachliche und kaufmännische Qualifikationen, aktive Mitwirkung in der Unternehmensleitung sowie die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens. Mangelnder Einfluss im Unternehmen gilt dagegen als förderschädlich: Dieser Zustand tritt ein, sobald ein anderer Gesellschafter genügend Stimmanteile auf sich vereinigt, um Satzungsänderungen zu erwirken.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Existenzgründungen aller Art: Hierzu zählen auch Übernahme, Nachfolge, die Beteiligung als Geschäftsführer an einem Unternehmen, die mittelfristige Umgestaltung eines Nebenerwerbs zum Haupterwerb oder die erneute Unternehmensgründung, sofern alle früheren Verbindlichkeiten abgegolten wurden.

Auch bereits gegründete Unternehmen dürfen sich über die Zuwendungen freuen: Ist das Unternehmen noch keine fünf Jahre am Markt aktiv ist, kann es von der ERP-Förderung profitieren und in wichtige Festigungsmaßnahmen investieren.

Zu den förderfähigen Investitionen zählen beispielsweise der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inklusive Baukosten), der Kauf von Maschinen, Computern oder Software, ferner von Anlagen und Einrichtungsgegenständen, der Erwerb von Betriebs-, Geschäfts- und Erstausstattung oder die Anschaffung von Firmenfahrzeugen sowie die Beantragung von Lizenzen und Patenten. Wichtig ist, dass das jeweilige Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.

Auch Betriebsmittel sind bis zu 30.000 Euro förderfähig: Darunter fallen liquide Mittel, die langfristige Aufstockung und Wiederauffüllung des Lagerbestandes, Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Beratungskosten sowie Messeteilnahmen.

Sogar der Kauf eines ganzen Unternehmens oder eines Anteils kann mit dem Programm abgebildet werden, wenn der Antragsteller dort hernach als Geschäftsführer tätig ist.

Ausgeschlossen sind dagegen Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen oder sogenannte In-sich-Geschäfte. Das Förderprogramm darf auch nicht mit weiteren KfW- oder ERP-Programmen kombiniert werden, zusätzliche Förderung durch andere Mittel ist im Grundsatz aber zulässig. Dabei sind die geltenden Beihilfeverordnungen der Europäischen Union zu beachten.

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm deckt bis zu 100 % der Gesamtfinanzierungssumme ab, die inklusive der Betriebsmittel bei 100.000 Euro gedeckelt ist. Für junge Unternehmen und Start-ups besonders wichtig: Eigenmittel sind nicht zwingend notwendig, sie können die Bonität des Unternehmens im Rating aber entscheidend verbessern. Auch Förderungen jenseits der Höchstgrenze sind möglich. Dazu muss der übersteigende Betrag jedoch aus Eigenkapital abgebildet werden.

Für die Laufzeit existieren zwei Modelle: bis zu fünf Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Dabei profitieren Unternehmen von einem attraktiven Programmzinssatz, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und für die gesamte Laufzeit festgesetzt ist.

Sogar die wiederholte Beantragung ist möglich: Antragsteller, die mehrere Darlehen abrufen, dürfen die Finanzierungshöchstgrenze insgesamt nicht überschreiten, nicht mehr als 30.000 Euro für Betriebsmittel einsetzen und sollten die vorhergehenden Vorhaben vollumfänglich abgeschlossen haben.

Die Beantragung der Mittel funktioniert nach dem Hausbankverfahren. Hierbei unterstützt die KfW die Unternehmen bei der Besicherung mit einer Haftungsfreistellung bis zu 80 %. Dies senkt das Risiko für den Finanzierungspartner und erhöht damit die Bewilligungschancen. Welche Sicherheiten darüber hinaus zu stellen sind, hängt von den Verhandlungen mit der Hausbank ab. Garantiert einzureichend sind allerdings qualifizierte Unterlagen inklusive eines einschlägigen Zahlenwerks.

Das Darlehen kann als Ganzes oder in Teilbeträgen abgerufen werden, spätestens jedoch neun Monate nach einer Zusage. Hierbei sollten Unternehmer nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen, da nach zwei Bankarbeitstagen und einem Monat nach einem positiven Bescheid durch die KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat greift.

Quellen

  • Informationen zum "ERP-Gründerkredit – StartGeld" auf den Seiten der KfW | PDF-Download 

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