Know-how - Hätten Sie es gewusst?

In Zeiten der Globalisierung avanciert die Welt zu einem Dorf. Internationale Unternehmen, wirtschaftliche Vernetzung über Grenzen hinweg und arbeiten fernab des Heimatlandes sind keine Seltenheit mehr. Aber die wenigsten wissen: Geplante Vorhaben im Ausland können ebenfalls mit öffentlichen Mitteln realisiert werden.

Mann mit Laptop und Handy arbeitet am Strand
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Der Traum vieler: Arbeiten, wo andere Urlaub machen.

Grund hierfür sind zumeist die Unkenntnis der Unternehmer. Zudem trägt das kursierende Halbwissen dazu bei, dass er eine derartige Fördermöglichkeit gar nicht in Betracht zieht. Abhilfe schafft der geschulte Fördermittel-Berater. Er verfügt über das nötige Know-how zu den Förderprogrammen und weiß, wie eine Beantragung vonstattengeht.

Auch bei Auslandsinvestitionen ist er daher der ideale Ansprechpartner. Expandierende Unternehmen und Existenzgründer können nämlich durchaus von öffentlichen Mitteln profitieren, wenn sie ein Projekt im Ausland planen. Immer hypothetisch gesprochen, denn ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

So können in Deutschland ansässige, etablierte Unternehmen, die irgendwo auf der Welt eine Niederlassung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Gesellschaft gründen wollen, eine Förderung in Deutschland beantragen. Wie auch für das Inland gilt dabei: Ob eine Förderung gewährt wird, hängt immer vom Standort, an dem die Investition getätigt werden soll, der Branche und dem Vorhaben ab.

Daneben gibt es deutsche, von der EU subventionierte Programme, die europäische Unternehmen im europäischen Ausland unterstützen. Dies kann beispielsweise ein ausländisches Unternehmen sein, das seine Produktion in Deutschland ausbauen möchte. Denn letztlich fördert ein solches Projekt mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen auch die deutsche Wirtschaft.

Zusätzlich bietet die Regionalförderung des jeweiligen Ziellandes den etablierten Unternehmern weitere finanzielle Ressourcen. Sie gewährt je nach Land, Region und Standort Zuschüsse von bis zu 50 % der Investitionssumme.

Auf diese Weise kann der Unternehmer für eine optimale Finanzierung seines Vorhabens auf verschiedene Töpfe zurückgreifen. Ein Beispiel: Ein deutscher Elektronikhersteller möchte im Ausland ein neues Werk eröffnen. Die Investition beträgt 3 Mio. Euro. 50 %, d.h. 1,5 Mio. Euro, der Investitionssumme können von der Regionalförderung des Ziellandes bezuschusst werden. Somit verbleiben 1,5 Mio. Euro, die über deutsche Förderprogramme oder solche des Ziellandes beantragt werden können. Selbstverständlich können auch eigene Mittel eingesetzt werden.

Dabei bieten diese Finanzierungsmöglichkeiten nicht nur dem Unternehmer Vorteile, die EU und die Länder sorgen mit diesem Vorgehen zugleich für eine nachhaltige Wirtschaftsförderung. Unternehmensexpansionen wie auch Neugründungen schaffen und erhalten landesunabhängig Arbeitsplätze und sichern sowohl den Ziel- als auch den Herkunftsländern Steuereinnahmen. Außerdem stärkt die Schaffung von Arbeitsplätzen die Kaufkraft der Mitarbeiter, was sich wiederum positiv auf das Export- und Importgeschäft auswirkt. Gerade deutsche Unternehmer setzen auf Qualität Made in Germany und favorisieren daher bei der Ausstattung ihrer neuen Niederlassungen deutsche Produkte und Maschinen.

Entsprechend sind es vor allem Produktion und Industrie, die international gefördert werden. Aber auch andere Bereiche sind durchaus förderfähig. Um sicher zu gehen, ob das eigene Vorhaben ebenfalls mit öffentlichen Mitteln finanziert werden kann, lohnt sich in jedem Fall der Gang zum zertifizierten Berater. Er verfügt nicht nur über die fachliche Kompetenz, sondern unterstützt auch bei der Beantragung und danach.