Förderlandschaft - Die wichtigsten Vergabestellen

Die Kreditvergabe durch Banken hängt wesentlich von gestellten Sicherheiten eines Unternehmens ab. Was also tun, wenn die Wege zur Finanzierung durch Eigenmittel begrenzt sind? Hier lohnt der Kontakt zu den Bürgschaftsbanken.

Gebäude der Bürgschaftsbank NRW in Neuss
©Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Gebäude der Bürgschaftsbank NRW in Neuss

Kreditsicherheit durch ein modernes Dienstleistungsunternehmen

Droht eine Investition wegen fehlender Sicherheiten zu scheitern, können Bürgschaftsbanken einspringen und zusammen mit den Hausbanken das unternehmerische Risiko tragen. Als moderne Dienstleistungsunternehmen haben sie sich auf die Bereitstellung von Ausfallbürgschaften spezialisiert. Mit einer Bürgschaft wird die Verhandlungsposition gestärkt, sodass in Bankgesprächen meist noch günstigere Zinsen erzielt werden können. In vielen Fällen sind es gerade die werthaltigen Bürgschaften, die den positiven Ausschlag zugunsten einer Kreditvergabe ausmachen.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind Bürgschaftsbanken keine staatlichen, sondern privatwirtschaftliche, nicht gewinnorientierte Kreditinstitute. Als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft werden sie von Bund und Ländern in der Wahrnehmung ihres Förderauftrags durch sogenannte Rückbürgschaften unterstützt – schließlich tragen die Bürgschaftsbanken zu einem guten Gründungs- und Finanzierungsklima bei und bilden wichtige Bausteine für eine funktionierende Volkswirtschaft.

Die Geschichte der Bürgschaftsbank NRW

In jedem Bundesland existiert eine rechtlich eigenständige Bürgschaftsbank, die im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. organisiert sind. Die Bürgschaftsbanken teilen eine lange gemeinsame Geschichte: In der Bonner Republik entwickelten sie sich im Laufe der Jahre zu Spezialkreditinstituten, die außer der Bürgschaftsvergabe keine weiteren Bankgeschäfte anbieten.

So auch in Nordrhein-Westfalen: Am Übergang von kapitalarmer Nachkriegszeit zu beginnendem Wirtschaftsboom hatten sich dort Kreditgarantiegemeinschaften des Handwerks, Gartenbaus, Einzelhandels, Gastronomie- und Hotelgewerbes sowie der Industrie mit dem Ziel gegründet, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Gewährung dringend benötigter Kreditsicherheiten zu unterstützen.

Zur Vereinheitlichung des Bürgschaftsgeschäfts fusionierten 1989 die 5 Kreditgarantiegemeinschaften zur Bürgschaftsbank NRW GmbH, die seit 1999 in ihrem neu errichteten Gebäude in Neuss ansässig ist.

Ziel der Bürgschaftsbank NRW ist es, über die Zusage von Ausfallbürgschaften Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Finanzierung aussichtsreicher Vorhaben zu ermöglichen. Dem kam die Förderbank zwischen 1989 und 2015 durch die Bereitstellung von etwa 15.000 Ausfallbürgschaften in Höhe von 2,4 Mrd. Euro nach. Geförderten Unternehmen eröffnete sich damit der Weg zu Kreditaufnahmen von mehr als 3 Mrd. Euro.

Derzeit beschäftigt die Förderbank inklusive der beiden Geschäftsführer Lothar Galonska und Manfred Thivessen 54 Mitarbeiter. Die Bürgschaftsbank NRW stützt sich auf eine breite Gesellschafterstruktur, zu denen beispielsweise verschiedene Kammern und Branchenverbände, zwei Versicherungsgesellschaften sowie die drei Institutsgruppen der Deutschen Kreditwirtschaft zählen.

Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW Lothar Galonska und Manfred Thivessen
©Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Lothar Galonska und Manfred Thivessen

Generelle Förderkriterien der Bürgschaftsbank NRW

Als Antragsteller kommen generell gewerbliche KMU, Existenzgründer, Freiberufler sowie die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus in Frage. Diese benötigen gesunde Betriebsstrukturen, geordnete finanzielle Verhältnisse, kaufmännische sowie fachliche Kompetenzen und eine gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Zudem sollte der Unternehmenssitz beziehungsweise der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.

Sofern das Konzept überzeugt, kann beinahe jedwedes unternehmerische Vorhaben gefördert werden. Die Programme der Bürgschaftsbank NRW unterstützen Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen, tätige Beteiligungen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, die Finanzierung von Betriebsmitteln sowie Investitionen.

Prinzipiell sind sämtliche Finanzierungsprodukte der jeweiligen Hausbank bürgschaftsfähig. Bürgschaften können für Bankkredite, Darlehen aus öffentlichen Mitteln und Avalkredite erteilt werden. Sogar Garantien für Kapitalbeteiligungen sind möglich. Ausgeschlossen sind dagegen Umschuldungen und Sanierungsfinanzierungen.

Der Förderentscheid beruht auf den betriebswirtschaftlichen Rahmendaten und einer individuellen Lagebeurteilung des Antragstellers. Dank langjähriger Erfahrung und vernetzter Expertise klären Fachberater der Bürgschaftsbank in kostenlosen Vorgesprächen – gerne gemeinsam mit der Hausbank – die Erfolgsaussichten eines Bürgschaftsantrags.

Ausfallbürgschaft als Kernprodukt

Kernprodukt der Bürgschaftsbank NRW sind Ausfallbürgschaften, die in verschiedenen Varianten angeboten werden. Generell gilt, dass bis zu 80 % des Kreditvertrages verbürgt werden können.

Im Falle einer Bürgschaftsübernahme erhebt die Bürgschaftsbank NRW ein einmaliges Bearbeitungsentgelt, das bei einem Verbürgungsgrad bis zu 50 % bei 0,75 % des Kreditbetrages liegt. Alle anderen Fälle werden mit 1,5 % des Kreditbetrages vergütet. Die jährliche Bürgschaftsprovision richtet sich ebenfalls nach dem vereinbarten Verbürgungsgrad und liegt zwischen 0,7 % und 1,5 % des Kreditbetrages.

Im Einzelnen bietet das Bürgschaftsprogramm der Förderbank drei Basismodelle, Kombinationen aus Kredit und Bürgschaft, Modelle für spezielle Akteure und Garantien für stille Beteiligungen. 

Basismodelle der Bürgschaft: „Klassisch“, „ohne Bank“ und „Express“

Das erste Basismodell funktioniert im sogenannten Hausbankverfahren: Sind sich ein Unternehmen und eine Geschäftsbank über ein Finanzierungsvorhaben weitgehend einig, beantragt die Hausbank eine „Klassische Bürgschaft“. Dieses Förderprogramm deckt bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren Bürgschaftsbeträge bis zu 1,25 Mio. Euro ab.

Hat ein Unternehmen hingegen noch kein passendes Kreditinstitut für ein Vorhaben ausfindig gemacht, kann es seine Attraktivität in bevorstehenden Finanzierungsgesprächen durch eine „Bürgschaft ohne Bank“ entscheidend erhöhen. Dieser Antrag gilt für Ausfallbürgschaften bis maximal 200.000 Euro und wird vom Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank NRW eingereicht.

Etablierte KMU und Freiberufler, die mehr als 3 Jahre in ihrem Geschäft aktiv sind und mindestens eine ausreichende Bonität vorweisen, können in akuten Fällen über ihre Hausbank eine „ExpressBürgschaft“ beantragen. Onlineantrag und Entscheidungsfindungen innerhalb von 5 Werktagen sorgen dabei für ein hohes Fördertempo.

Bei diesem dritten Basismodell sehen die Konditionen ein Gesamtfinanzierungsvolumen bis 400.000 Euro vor. Dabei deckt die Ausfallbürgschaft eine Kreditsumme von höchstens 300.000 Euro zu 50 %, einen Kredit bis zu 250.000 Euro und Betriebsmittelfinanzierungen von maximal 200.000 Euro jedoch zu 60 % ab.

Wird die Expressbürgschaft für eine Immobilienfinanzierung eingesetzt, sind Laufzeiten bis zu 23 Jahren möglich. Liegt der Förderzweck jedoch in Betriebsmitteldarlehen, Kontokorrent- und Avalkrediten, verkürzt sich die Geltungsdauer auf 6 Jahre. Für alle anderen Fälle gilt eine Fristigkeit von 10 Jahren.

Kombinationen aus zinsgünstigem Kredit und Bürgschaft

In Kooperation mit der NRW.BANK bietet die Bürgschaftsbank NRW überzeugende Kombinationen aus zinsgünstigem Kredit und werthaltiger Bürgschaft an. Dabei sichert die Bürgschaftsbank NRW Kredite bis höchstens 1.562.500 Euro mit einer Ausfallbürgschaft von maximal 80 % ab.

Im Einzelnen richten sich diese Pakete an Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe („NRW.BANK.Gründungskredit“) sowie an bestehende KMU und etablierte Freiberufler („NRW.BANK.Mittelstandskredit“ beziehungsweise „NRW.BANK.Universalkredit“).

Besondere Interessenlagen: Handwerk, Agrar-Sektor, Energie-Contracting

Hinzu kommen Programme, welche die speziellen Interessenlagen von Handwerks-, Agrar- und Contracting-Unternehmen im Auge haben. Das Modell „StarterScheck Handwerk NRW“ verbindet individuelle Beratung im Vor- und Nachgang der Investition mit der Sicherheit einer bis zu 80 %igen Ausfallbürgschaft für Kreditvolumen bis zu 250.000 Euro. Damit profitieren junge Handwerksunternehmen, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind, bei wesentlichen Schritten ihres Gründungs- oder Festigungsvorhabens auch von der Begleitung durch Experten der Handwerkskammern.

Dagegen bietet die „Agrar-Bürgschaft“ breiten Teilen der Landwirtschaft Sicherheiten für Programmdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, gegebenfalls in Verbindungen mit Hausbankkrediten und Betriebsmittelfinanzierungen. Wird die Bürgschaft für ein Darlehen der Rentenbank eingesetzt, können maximal 1,5 Mio. Euro mit höchstens 50 % und Kredite unterhalb von 1,071 Mio. Euro sogar mit bis zu 70 % verbürgt werden. Stammen die Mittel hingegen aus Hausbankmitteln, kann eine 30 %ige Bürgschaft für höchstens 1,25 Mio. Euro beantragt werden.

Contracting-Vorhaben sind oft mit typischen Risiken belegt: Hohe Erstinvestitionen, lange Vertragslaufzeiten oder rechtliche Problematiken. Dazu hält die Bürgschaftsbank NRW für KMU und Freiberufler, die mindestens 3 Jahre Erfahrung im Contracting-Geschäft vorweisen können, das passende Programm bereit: Kredite für Contracting-Vorhaben werden jenseits der „Klassischen Bürgschaft“ bis zu einer Höchstgrenze von 2 Mio. Euro zu 80% abgesichert — vorrausgesetzt, die Finanzierungsmaßnahme hat eine Energieeinsparung von mindestens 25 % zur Folge.

Garantien für stille Beteiligungen

In Zusammenarbeit mit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW bietet die Bürgschaftsbank NRW stille Beteiligungen bis zu 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit zwischen 7 und 10 Jahren an. Die Finanzzufuhr erweitert Kapitalspielräume und verschafft ein besseres Rating, wodurch die Konditionen laufender und künftiger Kreditlinien verbessert werden können. Im letzteren Fall ist auch die Kombination mit einem verbürgten Kredit möglich.

Quellen